Stephan Kuhl

Rechtsanwalt Stephan Kuhl

geboren in Leverkusen, seit 1979 wohnhaft in Gummersbach

nach dem Schulbesuch und Ableistung des Zivildienstes Studium der Rechtswissenschaften an der Albertus Magnus Universität zu Köln

nach dem ersten Staatsexamen Referendariat im Landgerichtsbezirk Köln, zweites juristisches Staatsexamen im Jahr 2003, danach Zulassung als Rechtsanwalt

01.10.2003 – 31.12.2009:
selbständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Knut Janzen, Engelskirchen – Ründeroth

seit dem 01.01.2010:
selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Gummersbach-Strombach

Rechtsanwalt Kuhl ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Kölner Anwaltverein

Fachanwalt für Strafrecht

Herr Rechtsanwalt Kuhl ist Fachanwalt für Strafrecht.

Herr Rechtsanwalt Kuhl ist seit ca. 20 Jahren im Strafrecht tätig. In dieser Zeit konnte er einerseits im Ermittlungsverfahren eine Vielzahl von Fällen zur Einstellung bringen. Andererseits tritt Herr Rechtsanwalt Kuhl laufend erfolgreich und bundesweit als Verteidiger vor Gericht auf. Er verfügt über jahrelange Erfahrungen nicht nur in der Verteidigung vor Amtsgerichten, sondern auch vor den Landgerichten (große Strafkammer, Schwurgericht, große Jugendstrafkammer).

Die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die zuständige Rechtsanwaltskammer setzt folgendes voraus:

Mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragsstellung.

Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in den Bereichen

  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.


Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragsstellung durch Bearbeitung von mindestens 60 Fällen und Teilnahme an mindestens 40 Hauptverhandlungsterminen vor Schöffengerichten oder übergeordneten Gerichten.

 

Tätigkeit

Strafrecht

Herr Rechtsanwalt Kuhl ist laufend tätig in Bußgeld-, Straf- sowie Jugendstrafsachen. Die Verteidigung ist, falls nicht bereits eine Anklage vorliegt, zunächst darauf ausgerichtet, eine Einstellung im Ermittlungsverfahren zu erreichen. Es erfolgt im Regelfall eine Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte, deren Inhalt mit der Mandantin/dem Mandanten erörtert wird. Gegebenenfalls schließt sich dann eine schriftliche Einlassung zur Sache an. Im Rahmen dieser Einlassung können Beweismittel eingeführt werden. Unter Umständen erfolgt eine Erörterung mit der Staatsanwaltschaft.

Sofern das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wird, erfolgt die Verteidigung im Zwischen- und Hauptverfahren.

Der Strafbefehl oder die Anklage werden intensiv mit der Mandantin oder dem Mandanten besprochen und erläutert. Die Hauptverhandlung vor Gericht wird mit der Mandantin oder dem Mandanten intensiv vorbereitet und eine Verteidigungsstrategie für die Hauptverhandlung erarbeitet. Diese kann in einer Einlassung der Mandantin oder des Mandanten selbst vor Gericht bestehen, aber auch in einer schweigenden Verteidigung oder in einer Einlassung durch Herrn Rechtsanwalt Kuhl für die Mandantin oder den Mandanten vor Gericht.

Das Urteil wird anschließend durch Herrn Rechtsanwalt Kuhl im Hinblick auf die Erfolgsaussichten von Berufung und Revision überprüft. Auch dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Mandantin oder dem Mandanten. Erforderlichenfalls wird ein Rechtsmittel eingelegt und die zweite oder weitere Instanz durchgeführt.

Sowohl Pflichtverteidigungen wie auch Wahlmandate werden durch Herrn Rechtsanwalt Kuhl gewissenhaft und engagiert bearbeitet.

Herr Rechtsanwalt Kuhl verfügt über eine lange Erfahrung in der Verteidigung in Haftsachen. Ist ein Haftbefehl in der Welt, so berät Herr Rechtsanwalt Kuhl Sie auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Außervollzugsetzung oder der Aufhebung des Haftbefehls. Wird die Untersuchungshaft angeordnet, so erfolgt eine Erörterung der möglichen Rechtsmittel (Haftprüfung, Haftbeschwerde, weitere Beschwerde) mit der Mandantin/dem Mandanten.

Durch seine jahrelange Verteidigertätigkeit, teils auch bei aufsehenerregenden Tötungsdelikten, Sexualstraftaten oder Sicherungsverfahren, ist Herr Rechtsanwalt Kuhl über die Grenzen des Oberbergischen Kreises hinaus im Bereich des Strafrechts bekannt.

Zivilrecht

Neben der schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Bereich des Strafrechts bearbeitet Herr Rechtsanwalt Kuhl regelmäßig Mandate im Zivilrecht, beispielsweise Verkehrsunfallrecht, Schadenersatzrecht oder Vertragsrecht. Hier werden seit Jahren erfolgreich Privatpersonen, Vereine und mittelständische Unternehmen betreut.

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